Eine einmalige Zulage des Bleib da Bonuses (Corona-Bonus) in Höhe von Euro 500 gilt für Pflegepersonen, die mindestens 4 Wochen länger in Österreich geblieben sind als ihre ursprüngliche Turnus.
Steiermark
- Der Antrag wird online unter folgender Adresse ausgefüllt: https://egov.stmk.gv.at/eform/intern/start.do?event=view&generalid=GH-PF-CO
WICHTIGE INFORMATION zum Ende der Einreichungen:
Für die Anträge bzw. Folgeanträge zum 500 EURO Bonus für die 24 Stunden Betreuung gilt ab 30. Juni 2020 in Abstimmung aller Bundesländer folgende Frist bzw. Regelung:
Der verlängerte Turnus muss bis spätestens 31. Juli 2020 beendet werden (also regulärer + verlängerter Turnus). Damit kann ausschließlich nur mehr jenen Betreuer/innen die Sonderprämie gewährt werden, die aktuell bereits in Österreich sind und den Turnus abgeschlossen haben.
Mehr Informationen: https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/72574796/DE/
Oberösterreich
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
Aufgrund der stabilen epidemiologischen Lage wurden die Grenzen bei der Einreise nach Österreich (Entfall von Coronavirus-Tests oder Quarantänemaßnahmen) seitens des Bundes mit 16. Juni 2020 für insgesamt 32 Staaten in Europa geöffnet.
Aufgrund der geöffneten Grenzen wird die Möglichkeit der Antragsstellung der 500 Euro Sonderprämie mit 30.06.2020 temporär ausgesetzt.
Dies bedeutet, dass für die Gewährung der 500 Euro Sonderprämie für 24h-Betreuer/innen der Turnus vor dem 30.06.2020 begonnen und bis spätestens 31.07.2020 beendet werden muss (regulärer + verlängerter Turnus).
Änderungen zu dieser Vorgehensweise werden unmittelbar auf der Homepage des Landes OÖ bekanntgegeben.
Mehr Informationen: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233288.htm
Burgenland
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
Der „normale Turnus“ (ergibt sich aus dem Werkvertrag) wurde im Zeitraum der Pandemie zwischen 16.3.2020 und längstens 31.12.2020 beendet und um zumindest vier Wochen verlängert.
Die betreute Person muss ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Die betreute Person muss eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung vom Land Burgenland oder vom Sozialministeriumservice beziehen.
Sollte die betreute Person nur aufgrund der Höhe ihres Einkommens keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beziehen, ist der Bonus möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung vorliegen. (zB Pflegestufe 3)
Der Bonus in Höhe von € 500 wird der betreuten Person einmalig pro Betreuungskraft gewährt.
Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.
Mehr Informationen: https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/bonus-fuer-24-stunden-betreuerinnen/
Vorarlberg
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
Die Landesregierung gewährt an selbständige Betreuerinnen und Betreuer in der 24-Stundenbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine einmalige Zulage in der Höhe von € 500,–.
Der Antrag ist von der Betreuerin bzw. dem Betreuer unter Verwendung des Antragsformulars grundsätzlich bei der Agentur einzubringen. Jene Betreuerinnen und Betreuer, die über keine Agentur vermittelt werden, können den Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einbringen.
Neben dem Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes ist Voraussetzung für die Erlangung der Zulage, dass ein nach dem 15.03.2020 beendeter regulärer Turnus über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen verlängert wurde. Weiters sind für Einreisen nach dem 07.05.2020 zwei COVID-19 Testungen nachzuweisen. Wurde eine PCR-Testung in einem ausländischen Labor vorgenommen, so ist das Ergebnis der Testung in Kopie dem Antrag beizulegen (Eigenerklärungen, Gesundheitszeugnisse etc. können nicht anerkannt werden). Sollte keine Testung vorliegen, so können fehlende Testungen bis spätestens 31.07.2020 im "Frutzpark", Bundesstraße 18, 6832 Röthis nachgeholt werden.
Der Antrag kann einmal bis spätestens 31.07.2020 gestellt werden. Die Betreuerin oder der Betreuer erhält die Zulage nach Prüfung durch das Amt der Landesregierung durch die Agentur bzw. die Gemeinde in voller Höhe.
Mehr Informationen: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/zulage-an-personen-in-der-24-stunden-betreuung
Kärnten
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
Vollständig eingebrachte Anträge (auch einer allfälligen zweiten Betreuungskraft) werden bis 31.07.2020 (Ende Verlängerung Turnus) berücksichtigt.
Die Fördervoraussetzungen Punkt 1 bis 3, für den Antrag auf Bonus für Betreuungskräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung, bleiben aufrecht.
Vollständig eingebrachte Anträge sind jene, die alle erforderlichen Unterlagen, wie im Antrag auf Seite 3 beschrieben, beinhalten:
• Nachweis des „normalen Turnus“ und dass der Turnus um zumindest 4 Wochen verlängert (d.h. die Betreuung durchgehend erfolgt ist) wurde (z.B. Honorarnoten, Darstellung des bisherigen Betreuungswechsels)
• Kopie des Betreuungs- bzw. Werkvertrages
• Kopie der Bewilligung der 24-Stunden-Begtreuung, sofern die Förderung durch das Sozialministeriumservice gewährt wurde.
• Wird keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium bezogen, ist zumindest Pflegestufe 3 erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.
Mehr Informationen: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&subthema=139&detail=588
Niederosterreich
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
Selbstständige Betreuungskräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung, welchen ihren „normalen Turnus“ während der Pandemie im Zeitraum von 16.03.2020 bis 30.06.2020 um zumindest vier Wochen verlängern, erhalten eine einmalige Förderung (Bonus) in Höhe von € 500.
Der „normale Turnus“ muss daher spätestens am 29.06.2020 beendet sein, sodass am 30.06.2020 die zumindest vierwöchige Verlängerung beginnt. Sollte die Verlängerung zB erst am 01.07.2020 beginnen, ist kein Bonus mehr möglich.
Mehr Informationen: http://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Modell_zur_24-Stunden-Betreuung.html
Tirol
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
- Obligatorische Anhänge des Antrags sind: Nachweis der Verlängerung des Zyklus um mindestens 4 Wochen (z. B. Honorarnote), Kopie des Arbeitsvertrags
- Bewerbungen können bis zum 31.12.2020 eingereicht werden
Mehr Informationen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/foerderungen/
Wien
- Der Antrag wird online unter folgender Adresse ausgefüllt: https://www.wko.at/service/w/Antrag-Betreuungsbonus.html
- Dem Antrag sind eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, eine Bescheinigung über die Verlängerung der Schicht und der Nachweis der ursprünglichen Pflegezeit / verlängerten Pflegezeit mittels Einkommensnachweis beizufügen
- Bewerbungen können bis zum 31.12.2020 eingereicht werden
Mehr Informationen:
https://www.wko.at/service/w/Antrag-Betreuungsbonus.html
Salzburg
Bleib da! Bonus - Betreuungsbonus
- Die Anwendung muss hier heruntergeladen werden:
In Anlehnung an die vom Bund auf Grund der Reisefreiheit vorgenommen Aussetzung der Aktion, werden die Fristen für eine Antragstellung verkürzt:
Die Förderung kann nur mehr beantragt werden, wenn zumindest 4 Wochen Verlängerungen bis zum 31.07.2020 abgeschlossen wurden.
Dies bedeutet, dass für die Gewährung der 500 Euro Sonderprämie für 24h-Betreuungskräfte der Turnus vor dem 30.06.2020 begonnen und bis spätestens 31.07.2020 beendet werden muss (regulärer + verlängerter Turnus).
Mehr Informationen: https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/pflege-und-betreuung/pflege-zuhause/24-stunden-betreuung-sonderp
Quelle: www.nachrichten.at, offizielle Website der Bundesländer von Österreich