In der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) finden Sie alle wichtigen und grundlegenden Informationen zu unserer Dienstleistung der 24-Stunden-Betreuung, die wir für ganz Österreich mithilfe eines erfahrenen Pflegepersonals und diplomierter Krankenschwestern anbieten. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte direkt an unser Team, das Ihnen gerne alle Ihre Fragen zu unserer 24-Stunden-Betreuung beantwortet.
Die Preise für die 24-Stunden-Betreuung hängen von dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ab, von der Anzahl der zu pflegenden Personen, vom Umfang der Arbeiten sowie von der Qualifizierung und den Sprachkenntnissen des Pflegepersonals. Der Preis der 24-Stunden-Betreuung wird auch von den Reisekosten und der Sozialversicherung beeinflusst. Die Pfleger und Pflegerinnen sind freiberuflich tätig, daher handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis gemäß des Arbeitsrechts des entsprechenden Landes. Alle Rechte und Pflichten einschließlich der besprochenen Entlohnung sind Inhalt des Vertrages zwischen dem Pflegepersonal und des Pflegebedürftigen. Es entsteht ein Werkvertrag über die Leistung einer Personenbetreuung gemäß § 159 GewO. Die Preise, die Sie mit dem Kostenrechner ausrechnen, sind in der Regel endgültig, jedoch kann eine außerordentliche Situation oder eine Forderung seitens des Pflegebedürftigen die Höhe beeinflussen. Wir empfehlen, vor Absenden der Bestellung einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause den Preis telefonisch, eventuell sogar persönlich in einer Zweigstelle, mit einem Mitarbeiter unserer Agentur zu überprüfen.
Das Pflegepersonal, das eine 24-Stunden-Betreuung ausübt, muss die entsprechende Ausbildung besitzen. Die Pfleger und Pflegerinnen sind verpflichtet, vor der Vertragsunterzeichnung das gültige Zertifikat vorzulegen; Krankenschwestern eventuell auch das Abschlusszeugnis. Besitzt der Pfleger bzw. die Pflegerin die nötige Qualifizierung, hat der Pflegebedürftige bei Pflegestufe 3 einen Anspruch auf Zuschuss (staatliche Unterstützung). Den Zuschuss können die Personen beziehen, die die 24-Stunden-Betreuung nach Pflegestufe 3 nutzen und deren Rente die Summe von 2500 Euro netto nicht übersteigt. Pflegepersonal ohne Zertifikat wird besonders in den Familien und bei Pflegebedürftigen mit minimaler Behinderung (Pflegestufe 1–2) eingesetzt und erfüllt besonders die Funktion eines Gesellschafters und die einer Hilfskraft im Haushalt (bei Pflegestufe 1–2 des Pflegebedürftigen besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss).
Das Pflegepersonal muss Deutschkenntnisse verfügen. Wir versuchen, besonders das Pflegepersonal auf dem Niveau von mäßig fortgeschrittenen, fortgeschrittenen und aktiven zu wählen. 95% unseres Pflegepersonals beherrscht die deutsche Sprache auf mäßig fortgeschrittenen Niveau - aktiv.
Einer der Vorteile unserer Vermittlung von Pflegepersonal für eine 24-Stunden-Betreuung ist unser besonderer Service, dass Ihnen unsere Agentur auch bei der Anmeldung des Pflegepersonals zur Verfügung steht.
Beim ersten Zusammentreffen des Pflegers bzw. der Pflegerin mit dem Pflegebedürftigen muss der Pflegebedürftige bzw. sein Betreuer ohne Verzug meistens innerhalb von drei Arbeitstagen das Pflegepersonal am Gemeindeamt oder beim Magistrat für einen temporären Aufenthalt anmelden. Dies übernimmt unsere Agentur, welche das Pflegepersonal bei den zuständigen Ämtern (wie WKO, BH, Finanzamt, SVS u.Ä.) an- oder ummeldet.
Unsere Agentur unterstützt Sie auch bei der Beantragung des staatlichen Zuschusses, den der Pflegebedürftige direkt bezieht, wenn der Pflegebedürftige alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Pflegebedürftige erhält auch rückwirkend von bis zu einem Monat ab Datum der Ummeldung des Pflegepersonals den Zuschuss.
Die 24-Stunden-Betreuung ist nicht nur ein Beruf, sondern auch der Wunsch, einem Menschen in Not zu helfen. Das Pflegepersonal ist geschult, auch problematische Situationen, die während der Pflege entstehen können, zu lösen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass nach dem ersten Zusammentreffen meist die ersten drei Tage am herausforderndsten sind. Bei Unzufriedenheit des Pflegebedürftigen oder des Pflegepersonals wechseln wir auf Verlangen nach drei Tagen das Pflegepersonal. Die Chemie zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pflegepersonal muss stimmen, damit das gemeinsame Zusammenleben funktioniert.
Beim ersten Zusammentreffen besprechen wir immer mit dem Mitarbeiter der Agentur das Datum und die Zeit der Ankunft des Pflegepersonals. Bei schlechtem Wetter oder unvorhergesehenen Umständen kann sich die Ankunft des Pflegers bzw. der Pflegerin verzögern, was aber nur in Einzelfällen vorkommt.
Vor dem Beginn der 24-Stunden-Betreuung bei dem Pflegebedürftigen muss der Pfleger bzw. die Pflegerin ein gründliches Auswahlverfahren in unserer Agentur durchlaufen. Der Mitarbeiter der Agentur prüft, ob der Pfleger bzw. die Pflegerin fähig ist, diese Tätigkeit auszuüben, er überprüft die Qualifikation, die Sprachkenntnisse und den Leumund des Bewerbers/der Bewerberin. Unsere Agentur verfügt über zahlreiche verifizierte und erfahrene Pfleger und Pflegerinnen mit mehrjähriger Praxis.
Unsere Kollegen in Hartberg in der Region Steiermark, Österreich, gewährleisten die 24-Stunden-Betreuung für ganz Österreich. Die genaue Adresse finden Sie in den Kontakten auf unserer Webseite.
Unsere Agentur beauftragt private Transportunternehmen für den Transport des Pflegepersonals von dessen Wohnort direkt zum Pflegebedürftigen.
Die Länge eines Turnus hängt davon ab, wie aufwändig die Arbeit und wie der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ist. Es ist nötig, die psychische und körperliche Belastung zu kennen, die das Pflegepersonal besitzen muss, damit der Pflegebedürftige während der ganzen Zeit gut gepflegt werden kann.
Für das Pflegepersonal dauert ein normaler Turnus zwei Wochen. Nach Absprache können wir die Dauer auch entsprechend der Anforderungen des Pflegebedürftigen anpassen, als maximale Länge eines Turnusses bei den Freiberuflern empfehlen wir aber vier Wochen.
Wir aktualisieren regelmäßig mit Zustimmung unserer Klienten unsere Referenzen zur 24-Stunden-Betreuung auf unserer Webseiten, wobei wir persönliche Angaben löschen, damit es nicht zu einem Missbrauch kommt.
In erster Linie haben wir Interesse daran, dass das zugeteilte Pflegepersonal den Pflegebedürftigen während des ganzen Zeitraums betreut. Aus Erfahrung wissen wir, wie herausfordernd die Zusammenarbeit des Pflegepersonals mit dem Pflegebedürftigen ist und wie lange die Anpassung dauern kann. Nur auf Verlangen des Pflegebedürftigen tauschen wir den Pfleger bzw. die Pflegerin aus.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Alle Informationen zum Corona-Bonus für Kinderbetreuer nach Bundesländern Österreich aufgeteilt, finden Sie in unserem Blog.
Wir beschäftigen uns mit dem Zuschuss in der Zeit der Corona-Krise in einem speziellen Blog auf unserer Webseite.
Informationen zu Steuern und Stundungen der Beiträge aufgrund der Coronavirus-Pandemie finden Sie auf unserer Webseite in einem speziellen Blog.
Selbstständige in Österreich und damit auch Betreuer können einen finanziellen Beitrag aus den Härtefall-Fonds beantragen. Wir beschäftigen uns mit dem Thema in einem separaten Blog.
Alle aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Webseite in einem separaten Blog.