Wenn die Pflegekraft ein Problem mit der Zahlung von Abgaben oder der rechtzeitigen Abgabe einer Steuererklärung während des Coronavirus hat, gibt es Maßnahmen, die ihr helfen, die Steuererklärung aufzuschieben, die Abgaben zu zahlen oder die Bemessungsgrundlage für die Abgaben zu senken.
Steuern
In Bezug auf die Koronavirus-Pandemie (COVID-19) endet die Frist für die Einreichung der slowakischen Steuererklärung am Ende des Kalendermonats nach dem Ende der Pandemie.
Die österreichische Steuererklärung kann bis zum 30.4.2020 in Online-Form bis zum 30.6.2020 eingereicht werden.
Stundung der Beitrage
Ist der/die PflegerIn durch die Coronavirus-Pandemie direkt oder indirekt betroffen oder kann er/sie die Abführungen nicht ordentlich zahlen, hat er/sie die Möglichkeit, die Verschiebung der Zahlung oder die Ratenzahlung von Abführungen, bzw. die zeitweilige Herabsetzung der Bemessungsgrundlage zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857657
Quelle: www.svs.at