Registrieren Sie sich als Pflegekraft
Sie wollen gerne Seniorinnen und Senioren unterstützen? Sie haben einen Pflegekurs oder eine Ausbildung im Pflegebereich absolviert? Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, als Pflegekraft in Österreich zu arbeiten. Die Arbeit im Pflegebereich ist mehr als ein Beruf – für viele ist sie die Berufung, anderen zu helfen. Qualifiziertes Pflegepersonal ermöglicht vielen Seniorinnen und Senioren einen erfüllten Lebensabend und Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen mehr Lebensqualität.
Registrieren Sie
Wir bieten 24 - stündige Arbeitsmöglichkeiten in der Pflege in ganz Österreich. Die Arbeit wird als selbständige Tätigkeit ausgeführt, wofür eine in Österreich gültige Gewerbeberechtigung notwendig ist. Voraussetzungen für die Ausstellung der Gewerbeberechtigung in Österreich:
- Schulabschluss bzw. Ausbildung oder Hochschulabschluss im Pflegebereich oder Zeugnis über einen absolvierten Pflegekurs im Umfang von mindestens 220 Stunden
- Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
Ihre Vorteile
Wir ermöglichen Pflegekräften mit Berufserfahrung und in Österreich gültiger Gewerbeberechtigung den Arbeitseinstieg bei pflegebedürftigen Personen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen. Zudem kümmern wir uns um die Standortverlegung.
Pflegekräften ohne einschlägige Arbeitserfahrung in Österreich stellen wir kostenlos Informationen zu den Rechten und Pflichten zur Verfügung, die mit der Arbeit im Pflegebereich in Österreich einhergehen. Weiters schließen wir mit Ihnen einen Vertrag ab, tragen Sorge, dass Ihnen eine Gewerbeberechtigung ausgestellt wird, und melden Ihre Tätigkeit den zuständigen österreichischen Behörden.
- Während Ihrer gesamten Pflegetätigkeit unterstützen wir Sie in administrativen Angelegenheiten und als Anlaufstelle zu Ihrer Beratung.
- Vor Antritt der Pflegetätigkeit erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur pflegebedürftigen Person, zum Arbeitsplatz sowie die Kontaktdaten der ablösenden Pflegekraft.
- Zudem schließen wir Verträge mit allen unseren Klienten ab.
- Im Fall einer Beendigung der Pflegetätigkeit oder im Todesfall der betreuten Person vermitteln wir Ihnen einen neuen Klienten.
- Sie können sich kostenlos als Springer/-in etwas dazuverdienen.
- In Konfliktsituationen während der Pflegetätigkeit stehen wir Ihnen bei der Schlichtung zur Seite.
- Wir stellen den Transport von Ihrem Wohnort zum Ausübungsort Ihrer Pflegetätigkeit und zurück sicher.
- Ebenso gehen die Sozialversicherungsbeiträge teilweise oder in voller Höhe zulasten des Klienten.
- Unterkunft und Verpflegung werden im Haushalt des Klienten gestellt.
- Sollten Sie Anspruch auf Familienbeihilfe haben, unterstützen wir Sie bei den entsprechenden Formalitäten (für diese Leistung fällt eine Gebühr laut aktueller Preisliste an).
- Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Steuererklärung in Ihrem Heimatland sowie in Österreich aus.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie komme ich zu einer Stelle als Pflegekraft in Österreich?
1) Zunächst registrieren Sie sich kostenlos über unser Online-Registrierungsformular.
2) Wir werden Sie daraufhin telefonisch kontaktieren, um einen Gesprächstermin in einem unserer Kundencenter oder an einem anderen geeigneten Ort zu vereinbaren.
3A) Sollten Sie in Österreich noch nicht als selbständig angemeldet sein, übernehmen wir dies für Sie und melden Sie bei den entsprechenden Ämtern an.Zum Gespräch mitzubringende Unterlagen:
- Strafregisterauszug im Original (nicht älter als 3 Monate)
- Zeugnis über einen absolvierten Pflegekurs oder Nachweis des Schulabschlusses (Maturazeugnis) oder Hochschulabschlusses (Diplom)
- ärztliches Attest über die Eignung zur Arbeit als Pflegekraft im Ausland (im Original)
- Foto
- Kopie der Geburtsurkunde
- Personalausweis und 3 Kopien davon
- Lebenslauf in deutscher Sprache
3B) Sollten Sie in Österreich bereits als selbständig angemeldet sein, bringen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- Kopie der österreichischen Gewerbeberechtigung
- Kopie der Verständigung der SVA
- Zeugnis über einen absolvierten Pflegekurs
- Kopie der e-card
- Bestätigung über geleistete Beitragszahlungen in Österreich (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern)
- ärztliches Attest über die Eignung zur Arbeit als Pflegekraft im Ausland (im Original)
- Foto
- Personalausweis und 3 Kopien davon
- Kopie der WKO-Karte
- Lebenslauf in deutscher Sprache
Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen für die Arbeit im Pflegebereich zählen in erster Linie:
- gute Deutschkenntnisse
- die erforderlichen Qualifikationen
- Erfahrung in der Pflege
- ein positiver Bezug zu Senioren/-innen
- Referenzen ehemaliger Arbeitgeber sind von Vorteil
Was umfasst die Arbeit als Pflegekraft? Zu welchen Aufgaben bin ich verpflichtet?
- Körperpflege der zu betreuenden Person, darunter fallen etwa persönliche Hygiene, Ernährung und Decken des Trinkwasserbedarfs, Toilettengänge, Ankleiden u. ä. sowie die Aufsicht hierüber
- Hilfe im Haushalt der pflegebedürftigen Person, wie Lebensmitteleinkäufe, die Zubereitung von Mahlzeiten, Geschirr spülen, putzen, Wäsche waschen, Obsorge rund um das Bett u. ä., aber auch administrative Tätigkeiten im Rahmen der Haushaltsführung wie etwa das Zahlen von Rechnungen o. ä., inklusive der Aufsicht hierüber
- Soziale Aktivitäten wie die Begleitung zu ärztlichen Untersuchungen, bei Behördengängen, in die Schule bzw. zum Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten u. ä.
In welcher Höhe und Form bekomme ich meinen Lohn ausgezahlt?
Der Lohn beträgt in der Regel mindestens 60 €/Tag (die konkrete Höhe ist jedoch abhängig vom Arbeitsaufwand, von den Qualifikationen und Sprachkenntnissen und von der Anzahl der betreuten Personen). Ihren Lohn, den SVA-Beitrag und die Reisekosten zahlt Ihnen der Klient nach Absolvieren des Dienstes entweder in bar oder auf Ihr Bankkonto aus.
Zuschüsse für Weihnachts- und sonstige Feiertage werden individuell zwischen den Klienten und Pflegekräften ausgehandelt.
Wie lang dauert ein Dienst?
Sie betreuen Ihre Klienten üblicherweise für 2, 3 oder 4 Wochen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Rat oder Hilfe brauche?
Unsere persönlichen Berater/-innen stehen Ihnen stets mit fachlicher Beratung und Hilfe zur Seite. Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an uns wenden. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Welche Abgaben fallen an?
Agenturgebühren:
- Die einmalige Agenturgebühr hängt vom Umfang der erbrachten Leistungen ab, dazu zählen: die Ausstellung einer Gewerbeberechtigung, die Gewerbeanmeldung (Finanzamt, SVA), die Vertragsschließung mit dem Klienten usw.
(Über die Höhe der jeweiligen Gebühr informieren Sie gerne unsere persönlichen Berater/-innen. Die Gebühr wird erst nach Absolvieren des ersten Dienstes fällig.)
- Die jährliche Agenturgebühr für Hilfeleistungen und die Unterstützung während der gesamten Arbeitszeit, inklusive der Vermittlung neuer Klienten und Dienste.
(Über die Höhe der jeweiligen Gebühr informieren Sie gerne unsere persönlichen Berater/-innen. Die Gebühr wird erst nach Absolvieren des zweiten Dienstes fällig.)
Unseren besten Pflegekräften bieten wir für jedes weitere Jahr der Zusammenarbeit einen Preisnachlass in Höhe von 10 bis 30 % auf die jährliche Agenturgebühr.
Wirtschaftskammer
Nach Ausstellung einer Gewerbeberechtigung sind Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Die Höhe des jährlichen Wirtschaftskammerbeitrags unterscheidet sich je nach österreichischem Bundesland.
Sozialversicherung
Sozialversicherungsabgaben werden durch die SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) festgelegt. Neugründer zahlen diesen Beitrag vierteljährlich.