Für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 können die Kosten für COVID19-Tests unter erfüllten Bedingungen teilweise rückerstattet werden. Jedes Bundesland in Österreich hat seine eigenen festgesetzte Bedingungen. Um eine Rückerstattung zu beantragen, kann die Antragsformulars über die folgenden Links verwenden werden.
Allgemeine Voraussetzungen:
Die betreute Person muss ihren tatsächlichen Hauptwohnsitz in dem betreffenden Bundesland haben.
Für inländische Testungen wird ein Kostenersatz einmalig für dieselbe Betreuungskraft bei derselben betreuten Person bis zu einer Höhe von max. € 85 geleistet.
Für ausländische Testungen wird ein Kostenersatz einmalig für dieselbe Betreuungskraft bei derselben betreuten Person bis zu einer Höhe von max. € 60 geleistet.
Generell wird der Kostenersatz nur für eine Testung pro 24-Stunden-Betreuungskraft pro Monat gewährt.
Der Antrag zum Kostenersatz für COVID19-Test kann online gestellt oder per Post eingebracht werden.
Die betreute Person und die Betreuungskraft nehmen zur Kenntnis, dass der Kostenersatz nur unter den (in jedem Bundesland separat) genannten Bedingungen gewährt wird und auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.
Die betreute Person sowie die Betreuungskraft verpflichten sich, den Kostenersatz zurückzuzahlen, wenn wesentliche Umstände verschwiegen oder unwahre Angaben gemacht wurden oder wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Dies gilt auch rückwirkend.
Steiermark Mehr Informationen: https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/159824160/DE/
Oberösterreich
Mehr Informationen: https://www.daheimbetreut.at/sites/default/files/downloads/PCR-Testung%20O%C3%96%20inklusive%20Antragsformular%20ab%20November%20202%200.pdf
Burgenland
Mehr Informationen: https://www.daheimbetreut.at/sites/default/files/downloads/PCR-Testung%20Burgenland%20-%20Richtlinie%20inklusive%20Antragsformular.pdf
Vorarlberg
Mehr Informationen: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/rueckerstattung-von-kosten-fuer-die-durchfuehrung-von-pcr-tests-von-24-stunden-betreuungskraeften?article_id=683536
Kärnten
Mehr Informationen: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&subthema=139&detail=588
Niederosterreich
Mehr Informationen: http://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Modell_zur_24-Stunden-Betreuung.html
Tirol
Mehr Informationen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/foerderungen/
Wien
Mehr Informationen: https://www.wko.at/service/w/Antrag-Testkosten-Personenbetreuung.html
Salzburg
Mehr Informationen: https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/pflege-und-betreuung/pflege-zuhause/24-stunden-betreuung-sonderp